Übersicht Autoversicherungen
In kaum einem Versicherungsbereich, vielleicht
noch im Bereich
Gesundheit, stehen dem
Kunden so viele Versicherungsmöglichkeiten zur Verfügung, wie bei
den Autoversicherungen. Im Folgenden soll daher eine kurze
Übersicht über die möglichen Autoversicherungen gegeben werden.
KFZ-Haftpflichtversicherung
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Als Pflichtversicherung ist die
KFZ-Haftpflichtversicherung die Basisversicherung in diesem
Versicherungsbereich. Jeder Fahrzeughalter muss vor Inbetriebnahme
des Autos im öffentlichen Straßenverkehr eine
KFZ-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, was beim
Straßenverkehrsamt durch Vorlegen einer Doppelkarte nachzuweisen
ist. Die KFZ-Haftpflichtversicherung reguliert Schäden, die durch
den Betrieb des Fahrzeuges an sich vom Versicherten an anderen
Sachen oder Personen schuldhaft verursacht werden. Auch
Vermögensschäden sind im Rahmen der KFZ-Haftpflicht abgedeckt.
Verursacht der Versicherte jedoch einen Schaden vorsätzlich,
besteht seitens der Versicherung keine Leistungspflicht. Neben der
Regulierung von berechtigten Schadensersatzforderungen ist die
KFZ-Haftpflichtversicherung ebenso verpflichtet, unberechtigte
Forderungen gegen den Versicherungsnehmer zurück zu weisen. Auf der
anderen Seite kann sie hingegen auch dann Leistungen gegenüber dem
Geschädigten erbringen, wenn der Versicherte dieses gar nicht
möchte, weil er beispielsweise der Auffassung ist, er hätte den
Schaden nicht verursacht. Die üblichen Deckungssummen im Rahmen der
KFZ-Haftpflichtversicherung betragen mindestens 7,5 Millionen Euro
bei Personenschäden, 50.000 Euro bei Vermögensschäden und zudem
eine Millionen Euro bei Sachschäden. Besonders für Fahranfänger ist
der Beitrag zur KFZ-Haftpflichtversicherung nicht ganz billig.
Dieser basiert auf der Typ- und Regionalklasse, sowie der
Schadensfreiheitsklasse. Durch unfallfreies Fahren hat der
Versicherte hier die Möglichkeit, in eine günstigere Klasse
eingestuft zu werden, wodurch sich der Beitrag mitunter deutlich
reduzieren kann. Ein weiterer Vorteil ist das
Mutter und Kind wohlbehalten und unfallfrei zu hause ankommen.
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Kaskoversicherung
Neben der KFZ-Haftpflichtversicherung als
gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung kann der Kunde noch
zwischen weiteren freiwilligen Versicherungen auswählen. Hier steht
die Kaskoversicherung an erster Stelle der weiterhin genutzten
Autoversicherungen. Während die Haftpflichtversicherung Schäden an
fremden Sachen und Personen ersetzt ist die Kaskoversicherung dafür
zuständig, Schäden am eigenen Fahrzeug des Versicherten zu
ersetzen. Dabei gibt es verschiedene mögliche Schadensursachen,
hierzu zählen beispielsweise Sturm, Hagel, Blitzschlag, Diebstahl
oder Einbruch. Ferner wird im Rahmen der Kaskoversicherung zwischen
der Teil -und Vollkaskoversicherung unterschieden. Der
Hauptunterschied liegt in den zusätzlichen Leistungen der
Vollkaskoversicherung gegenüber der Teilkaskoversicherung. Neben
der Leistungen der Teilkaskoversicherung bietet die
Vollkaskoversicherung zusätzlich Schutz bei Schäden durch
Vandalismus und bei vom Versicherten selber verursachten Schäden am
eigenen Fahrzeug, sofern diese nicht vorsätzlich herbei geführt
worden sind. Die Beitragshöhe zur Kaskoversicherung liegt wie schon
bei der KZF-Haftpflichtversicherung an verschiedenen Faktoren wie
Typklasse und Regionalklasse, Alter und Beruf des KFZ-Halters,
sowie die Schadensfreiheitsklasse bei der Vollkaskoversicherung.
Zudem hat der Kunde bei des Kaskoversicherungen die Möglichkeit,
die Höhe des zu zahlenden Beitrages durch Einbeziehen einer
Selbstbeteiligung in den Versicherungsvertrag zu reduzieren. Diese
liegt üblicherweise bei der Teilkaskoversicherung bei ca. 150 Euro
und im Rahmen der Vollkaskoversicherung bei 250 Euro. Man sollte
sich aber vorher erkundigen ob die Versicherung Schäden übernimmt,
die durch einen Unfall im Urlaub, beim besichtigen der
Sehenswürdigkeiten Spanien, entstanden sind.
Verkehrs-Rechtsschutzversicherung
Auch die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung fällt in den Bereich
der Autoversicherungen. Durch sie kann der Versicherte sich gegen
negative finanzielle Folgen absichern, die aufgrund eines
Rechtsstreites bezüglich einen Verkehrsvergehens entstehen können.
Abgesichert sind hier alle Anwalts- und Gerichtskosten, die
aufgrund eines Rechtsstreites verursacht werden. Dabei spielt es
keine Rolle, ob der Versicherte selber eine andere Person verklagen
möchte, oder er selber verklagt wird. Auch die Schuldfrage spielt
keine Rolle für die Leistungspflicht der
Verkehrsrechtsschutzversicherung. Da bei Verkehrsunfällen mit
schuldhaftem oder grob fahrlässigem Verhalten des Versicherten auch
hin- und wieder strafrechtlich relevante Ereignisse stattfinden,
sollte man bei Abschluss der Versicherung darauf achten, das neben
dem Verwaltung- und Zivilrechtsschutz auch ein Strafrechtsschutz in
die Verkehrsrechtsschutz aufgenommen wird. Eine weitere
Autoversicherung ist eine spezielle Art der Unfallversicherung, die
Insassenunfallversicherung. Viele Experten sind jedoch der Meinung,
dass diese für 90 Prozent aller Versicherten keinen Sinn macht.
Dieses liegt an der Tatsache, dass die Risiken welche durch die
Insassenunfallversicherung abgesichert werden, bereits durch andere
vielfach schon vorhandene Versicherungen abgedeckt werden. So
reguliert beispielsweise bereits die Privathaftpflichtversicherung
Schäden, die schuldhaft durch den Versicherten an anderen
Unfallbeteiligten, also auch den Insassen im eigenen Fahrzeug,
verursacht werden. Zudem haben viele Personen eine private
Unfallversicherung, die ebenfalls bei Schäden durch einen
Verkehrsunfall eintreten würde.