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Übersicht Autoversicherungen

In kaum einem Versicherungsbereich, vielleicht noch im Bereich Gesundheit, stehen dem Kunden so viele Versicherungsmöglichkeiten zur Verfügung, wie bei den Autoversicherungen. Im Folgenden soll daher eine kurze Übersicht über die möglichen Autoversicherungen gegeben werden.

KFZ-Haftpflichtversicherung


Als Pflichtversicherung ist die KFZ-Haftpflichtversicherung die Basisversicherung in diesem Versicherungsbereich. Jeder Fahrzeughalter muss vor Inbetriebnahme des Autos im öffentlichen Straßenverkehr eine KFZ-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, was beim Straßenverkehrsamt durch Vorlegen einer Doppelkarte nachzuweisen ist. Die KFZ-Haftpflichtversicherung reguliert Schäden, die durch den Betrieb des Fahrzeuges an sich vom Versicherten an anderen Sachen oder Personen schuldhaft verursacht werden. Auch Vermögensschäden sind im Rahmen der KFZ-Haftpflicht abgedeckt. Verursacht der Versicherte jedoch einen Schaden vorsätzlich, besteht seitens der Versicherung keine Leistungspflicht. Neben der Regulierung von berechtigten Schadensersatzforderungen ist die KFZ-Haftpflichtversicherung ebenso verpflichtet, unberechtigte Forderungen gegen den Versicherungsnehmer zurück zu weisen. Auf der anderen Seite kann sie hingegen auch dann Leistungen gegenüber dem Geschädigten erbringen, wenn der Versicherte dieses gar nicht möchte, weil er beispielsweise der Auffassung ist, er hätte den Schaden nicht verursacht. Die üblichen Deckungssummen im Rahmen der KFZ-Haftpflichtversicherung betragen mindestens 7,5 Millionen Euro bei Personenschäden, 50.000 Euro bei Vermögensschäden und zudem eine Millionen Euro bei Sachschäden. Besonders für Fahranfänger ist der Beitrag zur KFZ-Haftpflichtversicherung nicht ganz billig. Dieser basiert auf der Typ- und Regionalklasse, sowie der Schadensfreiheitsklasse. Durch unfallfreies Fahren hat der Versicherte hier die Möglichkeit, in eine günstigere Klasse eingestuft zu werden, wodurch sich der Beitrag mitunter deutlich reduzieren kann. Ein weiterer Vorteil ist das Mutter und Kind wohlbehalten und unfallfrei zu hause ankommen.

Kaskoversicherung

Neben der KFZ-Haftpflichtversicherung als gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung kann der Kunde noch zwischen weiteren freiwilligen Versicherungen auswählen. Hier steht die Kaskoversicherung an erster Stelle der weiterhin genutzten Autoversicherungen. Während die Haftpflichtversicherung Schäden an fremden Sachen und Personen ersetzt ist die Kaskoversicherung dafür zuständig, Schäden am eigenen Fahrzeug des Versicherten zu ersetzen. Dabei gibt es verschiedene mögliche Schadensursachen, hierzu zählen beispielsweise Sturm, Hagel, Blitzschlag, Diebstahl oder Einbruch. Ferner wird im Rahmen der Kaskoversicherung zwischen der Teil -und Vollkaskoversicherung unterschieden. Der Hauptunterschied liegt in den zusätzlichen Leistungen der Vollkaskoversicherung gegenüber der Teilkaskoversicherung. Neben der Leistungen der Teilkaskoversicherung bietet die Vollkaskoversicherung zusätzlich Schutz bei Schäden durch Vandalismus und bei vom Versicherten selber verursachten Schäden am eigenen Fahrzeug, sofern diese nicht vorsätzlich herbei geführt worden sind. Die Beitragshöhe zur Kaskoversicherung liegt wie schon bei der KZF-Haftpflichtversicherung an verschiedenen Faktoren wie Typklasse und Regionalklasse, Alter und Beruf des KFZ-Halters, sowie die Schadensfreiheitsklasse bei der Vollkaskoversicherung. Zudem hat der Kunde bei des Kaskoversicherungen die Möglichkeit, die Höhe des zu zahlenden Beitrages durch Einbeziehen einer Selbstbeteiligung in den Versicherungsvertrag zu reduzieren. Diese liegt üblicherweise bei der Teilkaskoversicherung bei ca. 150 Euro und im Rahmen der Vollkaskoversicherung bei 250 Euro. Man sollte sich aber vorher erkundigen ob die Versicherung Schäden übernimmt, die durch einen Unfall im Urlaub, beim besichtigen der Sehenswürdigkeiten Spanien, entstanden sind.

Verkehrs-Rechtsschutzversicherung

Auch die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung fällt in den Bereich der Autoversicherungen. Durch sie kann der Versicherte sich gegen negative finanzielle Folgen absichern, die aufgrund eines Rechtsstreites bezüglich einen Verkehrsvergehens entstehen können. Abgesichert sind hier alle Anwalts- und Gerichtskosten, die aufgrund eines Rechtsstreites verursacht werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Versicherte selber eine andere Person verklagen möchte, oder er selber verklagt wird. Auch die Schuldfrage spielt keine Rolle für die Leistungspflicht der Verkehrsrechtsschutzversicherung. Da bei Verkehrsunfällen mit schuldhaftem oder grob fahrlässigem Verhalten des Versicherten auch hin- und wieder strafrechtlich relevante Ereignisse stattfinden, sollte man bei Abschluss der Versicherung darauf achten, das neben dem Verwaltung- und Zivilrechtsschutz auch ein Strafrechtsschutz in die Verkehrsrechtsschutz aufgenommen wird. Eine weitere Autoversicherung ist eine spezielle Art der Unfallversicherung, die Insassenunfallversicherung. Viele Experten sind jedoch der Meinung, dass diese für 90 Prozent aller Versicherten keinen Sinn macht. Dieses liegt an der Tatsache, dass die Risiken welche durch die Insassenunfallversicherung abgesichert werden, bereits durch andere vielfach schon vorhandene Versicherungen abgedeckt werden. So reguliert beispielsweise bereits die Privathaftpflichtversicherung Schäden, die schuldhaft durch den Versicherten an anderen Unfallbeteiligten, also auch den Insassen im eigenen Fahrzeug, verursacht werden. Zudem haben viele Personen eine private Unfallversicherung, die ebenfalls bei Schäden durch einen Verkehrsunfall eintreten würde.