Die Beitragshöhe zur Kfz-Haftpflichtversicherung
richtet sich nach einigen Merkmalen. Die wichtigsten Aspekte sind
hier der so genannte Schadenfreiheitsrabatt, die Typ- und
Regionalklasse des Fahrzeuges sowie das Alter und die Fahrerfahrung
des KFZ-Halters. Fahranfänger werden hier zumeist in die
Schadensfreiheitsklasse SF 0 eingestuft, das bedeutet, sie beginnen
die Versicherung mit einem Satz von 240-260 Prozent, was natürlich
die ersten Versicherungsjahre sehr kostspielig ist. Im Rahmend der
Typklasse werden alle
Automarken und
die dazu gehörigen Fahrzeugmodelle hinsichtlich ihrer Häufigkeit
von Unfallbeteiligungen in diese bestimmten Klassen eingeteilt.
Ähnlich ist das System bei der Regionalklasse, wo die Fahrzeuge
aufgrund des Zulassungsortes in bestimmte Risikoklassen eingeteilt
werden. Weitere Entscheidungskriterien, wie hoch der Beitrag zur
Kfz-Haftpflichtversicherung sein wird sind das Alter des
KFZ-Halters, Beruf des Halters, üblicher Abstellplatz des Autos,
jährliche Kilometerleistung und übliche Anzahl der berechtigten
Fahrer. Gerade für den Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung
heißt es "Nicht an der Deckungssumme sparen !". Aus diesem Grunde
sind in Deutschland auch bestimmte Mindestdeckungssummen im Rahmen
der Kfz-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Diese betragen zur
Zeit 7,5 Millionen Euro Deckung bei Personenschäden, eine Millionen
Euro bei Sachschäden, sowie mindestens 50.000 Euro für
Vermögensschäden. Diese Summen können vom Versicherten natürlich
freiwillig noch deutlich erhöht werden, heutzutage sind sogar
Deckungssummen in unbegrenzter Höhe für Personenschäden üblich.
Die Sachlage verändert sich, wenn Sie eine
Limousine mieten.
Bei der Limousine bezahlen Sie nur den Mietpreis, der je nach Dauer variiert und
keine Versicherung.
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