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Insassen-Unfallversicherung
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Insassenunfallversicherung

Die Insassenunfallversicherung stellt neben der KFZ-Haftpflichtversicherung und den Kaskoversicherungen die dritte Art von Versicherungen aus dem Automobil- und Verkehrsbereich dar. Im Gegensatz zu den anderen beiden Versicherungsarten ist diese allerdings hinsichtlich ihrer Nützlichkeit sehr umstritten. Viele Finanzexperten halten die Insassenunfallversicherung in großen Teilen für völlig überflüssig. Auf diese Tatsache wird im folgenden Artikel noch etwas näher eingegangen. Zunächst einmal ist hinsichtlich der Ausstattung der Versicherung zu erwähnen, dass es sich bei der Insassenunfallversicherung um eine spezielle Art von Unfallversicherung handelt. Auch hier sollte man einen Versicherungsvergleich anstreben. Diese gilt nur für Unfälle, die im Rahmen des Gebrauchs eines bestimmten Kraftfahrzeuges geschehen. Versichert sind also Schäden an bestimmten Personen, den Insassen des Fahrzeuges, die durch einen Verkehrsunfall passieren. Dabei spielt die Schuldfrage für die Leistung der Versicherung keine Rolle. Ob der Fahrer des Autos oder ein Fahrer eines anderen Autos des Unfall verursacht hat, ist hinsichtlich der Leistung der Versicherung also nicht von Belangen.

Die Invaliditätsleistung


Im Rahmen der Insassenunfallversicherung kann der Versicherte verschiedene Versicherungsleistungen mit einbeziehen. Die Grundlage jeder Unfallversicherung, so auch bei der Insassenunfallversicherung, bildet die Invaliditätsleistung. Es handelt sich dabei um eine Grundsumme, die je nach Schwere der Verletzung im Rahmen der so genannten Gliedertaxe anteilig oder in voller Höhe ausgezahlt wird. So erhält man beispielsweise bei einem verlorenen Finger 10-20 Prozent der Invaliditätssumme. Neben der Invaliditätsleistung können zudem noch die Zahlung einer Todesfallsumme, oder auch die Zahlung von Krankentagegeld bzw. Krankenhaustagegeld vereinbart werden. Ferner besteht auch die Möglichkeit, falls man aufgrund des Unfalls berufsunfähig wird, eine lebenslange Unfallrente zu erhalten. Die Unfallrente ist dabei eine nicht zu unterschätzenden mögliche Absicherung, denn wenn man aufgrund eines Verkehrsunfalls dauerhaft erwerbsunfähig wird und das bisherige Einkommen wegfällt, würde man lediglich eine gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente bekommen, und diese reicht nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard halten zu können. Versichert sind übrigens nicht generell alle Insassen im Fahrzeug, sondern die Versicherungsleistung ist an bestimmte Voraussetzungen bzw. Personen gebunden. So sind zunächst einmal nur berechtigte Insassen versichert. Das bedeutet, wenn das Auto von einer Person gestohlen wird, diese ist an einem Unfall beteiligt und kommt zu Schaden, so zahlt die Insassenunfallversicherung natürlich keine Entschädigung. Auch Berufsfahrer sind nicht mitversichert, da diese eine separate Unfallversicherung haben müssen. die Versicherung zahlt nicht bei einem Mückenstich während der Fahrt.

Das Platz- und Pauschalsystem

Grundsätzlich hat der Versicherte im Rahmen der Insassenunfallversicherung die Möglichkeit, diese nach einem von zwei möglichen Systemen abzuschließen, dem Platzsystem und dem Pauschalsystem. Beim Platzsystem sind nicht automatisch alle Insassen in der Versicherung mit einbegriffen, sondern der Versicherte muss bestimmte Plätze im Fahrzeug separat versichern. Auch die Höhe der Versicherungssumme kann frei pro Platz gewählt werden. Sind beispielsweise der Fahrerplatz und der Beifahrerplatz versichert, und kommt nun bei einem Unfall ein Insasse zu Schaden, der sich zur Zeit des Unfalls auf dem Rücksitz befindet, leistet die Versicherung keine Entschädigung. Anders sieht es beim weitaus häufiger genutzten Pauschalsystem aus. Hier ist automatisch jeder Platz im Fahrzeug versichert und zwar in der gleichen Höhe. Bei einem Versicherungsfall wird die gesamte Versicherungssumme unter den Geschädigten zu gleichen Teilen ausgezahlt. Ist das Fahrzeug also beispielsweise mit einer Summe von 50.000 Euro versichert und erleiden bei einem Unfall fünf Personen Verletzungen, so wird diese Summe in fünf gleiche Teile zu je 10.000 Euro pro Insasse ausgezahlt. Wie am Anfang des Artikels bereits erwähnt, ist die Insassenunfallversicherung an sich sehr heftig umstritten, da die möglichen Risiken oftmals bereits schon durch andere Versicherungen abgedeckt werden. Wird ein Verkehrsunfall beispielsweise von einem anderen Fahrer verursacht (hierbei kann es auch zu Zahnschäden an Personen kommen - informieren Sie sich auf unserem Zahnarzt Portal http://www.zahnarzt-angst-tipp.de), kommt dessen KFZ-Haftpflichtversicherung für die Schäden aller Insassen auf. Hat hingegen der Fahrer des versicherten Fahrzeuges den Unfall verursacht, übernimmt dessen Haftpflichtversicherung die finanzielle Regulierung bei den übrigen Insassen. Diese können sich ohnehin bereits selber gegen die Folgen des Unfalls versichert haben, und zwar dann, wenn sie bereits eine private Unfallversicherung abgeschlossen haben. Wer den Unfall also auch verursacht, eigener Fahrer oder "gegnerischer" Fahrer, die Insassen sind ohnehin bereits durch die ein oder andere KFZ-Haftpflichtversicherung abgesichert.