Insassenunfallversicherung
Die Insassenunfallversicherung stellt neben der
KFZ-Haftpflichtversicherung und den Kaskoversicherungen die dritte
Art von Versicherungen aus dem Automobil- und Verkehrsbereich dar.
Im Gegensatz zu den anderen beiden Versicherungsarten ist diese
allerdings hinsichtlich ihrer Nützlichkeit sehr umstritten. Viele
Finanzexperten halten die Insassenunfallversicherung in großen
Teilen für völlig überflüssig. Auf diese Tatsache wird im folgenden
Artikel noch etwas näher eingegangen. Zunächst einmal ist
hinsichtlich der Ausstattung der Versicherung zu erwähnen, dass es
sich bei der Insassenunfallversicherung um eine spezielle Art von
Unfallversicherung handelt. Auch hier sollte man einen Versicherungsvergleich
anstreben. Diese gilt nur für Unfälle, die im Rahmen des Gebrauchs
eines bestimmten Kraftfahrzeuges geschehen. Versichert sind also
Schäden an bestimmten Personen, den Insassen des Fahrzeuges, die
durch einen Verkehrsunfall passieren. Dabei spielt die Schuldfrage
für die Leistung der Versicherung keine Rolle. Ob der Fahrer des
Autos oder ein Fahrer eines anderen Autos des Unfall verursacht
hat, ist hinsichtlich der Leistung der Versicherung also nicht von
Belangen.
Die Invaliditätsleistung
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Im Rahmen der Insassenunfallversicherung kann
der Versicherte verschiedene Versicherungsleistungen mit
einbeziehen. Die Grundlage jeder Unfallversicherung, so auch bei
der Insassenunfallversicherung, bildet die Invaliditätsleistung. Es
handelt sich dabei um eine Grundsumme, die je nach Schwere der
Verletzung im Rahmen der so genannten Gliedertaxe anteilig oder in
voller Höhe ausgezahlt wird. So erhält man beispielsweise bei einem
verlorenen Finger 10-20 Prozent der Invaliditätssumme. Neben der
Invaliditätsleistung können zudem noch die Zahlung einer
Todesfallsumme, oder auch die Zahlung von Krankentagegeld bzw.
Krankenhaustagegeld vereinbart werden. Ferner besteht auch die
Möglichkeit, falls man aufgrund des Unfalls berufsunfähig wird,
eine lebenslange Unfallrente zu erhalten. Die Unfallrente ist dabei
eine nicht zu unterschätzenden mögliche Absicherung, denn wenn man
aufgrund eines Verkehrsunfalls dauerhaft erwerbsunfähig wird und
das bisherige Einkommen wegfällt, würde man lediglich eine
gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente bekommen, und diese reicht
nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard halten zu können.
Versichert sind übrigens nicht generell alle Insassen im Fahrzeug,
sondern die Versicherungsleistung ist an bestimmte Voraussetzungen
bzw. Personen gebunden. So sind zunächst einmal nur berechtigte
Insassen versichert. Das bedeutet, wenn das Auto von einer Person
gestohlen wird, diese ist an einem Unfall beteiligt und kommt zu
Schaden, so zahlt die Insassenunfallversicherung natürlich keine
Entschädigung. Auch Berufsfahrer sind nicht mitversichert, da diese
eine separate Unfallversicherung haben müssen. die Versicherung
zahlt nicht bei einem Mückenstich während der Fahrt.
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Das Platz- und Pauschalsystem
Grundsätzlich hat der Versicherte im Rahmen der
Insassenunfallversicherung die Möglichkeit, diese nach einem von
zwei möglichen Systemen abzuschließen, dem Platzsystem und dem
Pauschalsystem. Beim Platzsystem sind nicht automatisch alle
Insassen in der Versicherung mit einbegriffen, sondern der
Versicherte muss bestimmte Plätze im Fahrzeug separat versichern.
Auch die Höhe der Versicherungssumme kann frei pro Platz gewählt
werden. Sind beispielsweise der Fahrerplatz und der Beifahrerplatz
versichert, und kommt nun bei einem Unfall ein Insasse zu Schaden,
der sich zur Zeit des Unfalls auf dem Rücksitz befindet, leistet
die Versicherung keine Entschädigung. Anders sieht es beim weitaus
häufiger genutzten Pauschalsystem aus. Hier ist automatisch jeder
Platz im Fahrzeug versichert und zwar in der gleichen Höhe. Bei
einem Versicherungsfall wird die gesamte Versicherungssumme unter
den Geschädigten zu gleichen Teilen ausgezahlt. Ist das Fahrzeug
also beispielsweise mit einer Summe von 50.000 Euro versichert und
erleiden bei einem Unfall fünf Personen Verletzungen, so wird diese
Summe in fünf gleiche Teile zu je 10.000 Euro pro Insasse
ausgezahlt. Wie am Anfang des Artikels bereits erwähnt, ist die
Insassenunfallversicherung an sich sehr heftig umstritten, da die
möglichen Risiken oftmals bereits schon durch andere Versicherungen
abgedeckt werden. Wird ein Verkehrsunfall beispielsweise von einem
anderen Fahrer verursacht (hierbei kann es auch zu Zahnschäden an
Personen kommen - informieren Sie sich auf unserem Zahnarzt Portal
http://www.zahnarzt-angst-tipp.de), kommt
dessen KFZ-Haftpflichtversicherung für die Schäden aller Insassen
auf. Hat hingegen der Fahrer des versicherten Fahrzeuges den Unfall
verursacht, übernimmt dessen Haftpflichtversicherung die
finanzielle Regulierung bei den übrigen Insassen. Diese können sich
ohnehin bereits selber gegen die Folgen des Unfalls versichert
haben, und zwar dann, wenn sie bereits eine private
Unfallversicherung abgeschlossen haben. Wer den Unfall also auch
verursacht, eigener Fahrer oder "gegnerischer" Fahrer, die Insassen
sind ohnehin bereits durch die ein oder andere
KFZ-Haftpflichtversicherung abgesichert.