Neben der Kfz-Haftpflichtversicherung als
Pflichtversicherung im Bereich der Autoversicherung, wird die
Kaskoversicherung am häufigsten von den Autofahrern genutzt. Es
handelt sich dabei um eine Schadensversicherung, die ausschließlich
Schäden am eigenen Fahrzeug des Versicherten ersetzt. Dem Kunden
stehen mit der Teilkasko- und Vollkaskoversicherung zwei
Alternativen zur möglichen Absicherung zur Verfügung, die sich
hauptsächlich in ihrem Leistungsumfang unterscheiden. Die
Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden, die aufgrund bestimmter
Ursachen am Fahrzeug des Versicherten entstehen können. Zu den
leistungspflichtigen Schadensursachen zählen hauptsächlich
Naturereignisse. Im Detail ersetzt die Versicherung Schäden
aufgrund von Hagel, Blitzschlag, Sturm, Brand oder Explosion,
Überschwemmungen, Diebstahl und Raub. Ferner sind auch weitere
Schäden in der Versicherung einbezogen, die aufgrund von Marderbiss
(ohne Folgeschäden), Glasbruchschäden (z.B. durch Steinschlag),
Schäden durch Kurzschluss an der Verkabelung oder durch
Zusammenstoß mit Haarwild entstanden sind. An dieser Stelle sollte
man Fotos als Beweis machen. Man könnte auch ein kleines
Foto Buch
anfertigen in dem man alle Fotos archivieren kann. Besonders beim
Zusammenstoß mit Haarwild ist zu beachten, dass nur die Tiere als
Haarwild gelten, die im Bundesjagdgesetz aufgeführt sind. Haben Sie
beispielsweise in Schweden einen Zusammenstoß mit einem Rentier,
wird der Schaden nicht erstattet, da die Rentiere nicht im
Bundesjagdgesetz aufgeführt werden. Da der Zusammenstoß mit Kühen,
Pferden oder Schafen auch recht häufig vorkommen kann, haben die
meisten Versicherungen den Schutz auf diese Tierarten erweitert.
Bei einem Unfall mit anderen Tieren, zum Beispiel Hunden oder
Vögeln, erstattet die Versicherung den Schaden nur dann, wenn im
Vertrag ausdrücklich der Wortlaut "Alle Tiere" aufgeführt ist.
Die Vollkaskoversicherung bietet über die Teilkaskoversicherung
hinaus gehende Leistungen an. Zunächst einmal bietet die
Vollkaskoversicherung alle Leistungen der Teilkaskoversicherung an,
da diese im Vertrag mit eingeschlossen ist. Dennoch handelt es sich
um zwei eigenständige Vertragsbestandteile. Über die Absicherung
der Teilkasko hinaus ersetzt die Vollkaskoversicherung auch
Schäden, die durch Vandalismus entstanden sind. Wird das Fahrzeug
also mutwillig von anderen Personen beschädigt oder zerstört,
reguliert die Vollkaskoversicherung den Schaden. Wird der Täter
entdeckt, wird sie diesen natürlich in Regress nehmen. Ferner
ersetzt die Vollkaskoversicherung auch diejenigen Schäden, die vom
Versicherten schuldhaft am eigenen Fahrzeug verursacht worden sind.
Dieses gilt allerdings nicht für vorsätzlich verursachte Schäden
und die grobe Fahrlässigkeit befreit ebenfalls einige
Versicherungen von ihrer Leistungspflicht. Sollte der
Unfallverursacher nicht auffindbar, zahlungsunfähig oder nicht
haftbar zu machen sein (Kinder), übernimmt die
Vollkaskoversicherung ebenfalls die Schadensregulierung. Der
Beitrag zur Vollkaskoversicherung richtet sich ebenfalls nach der
Typklasse, Regionalklasse, Höhe der Selbstbeteiligung, sowie Alter
des Fahrzeughalters, durchschnittlich gefahrene Kilometer im Jahr
und Abstellort des Autos. Zudem gibt es im Bereich der
Vollkaskoversicherung wieder die Möglichkeit, durch eine hohe
Schadensfreiheitsklasse den zu zahlenden Beitrag zu senken. Der
Versicherte hat natürlich aufgrund des Vertrages zur
Vollkaskoversicherung einige Pflichten. Hierzu zählt zum Beispiel
die gesetzeskonforme Nutzung des Fahrzeuges, Verhinderung von
unberechtigtem Gebrauch, Fahren nicht ohne gültige Fahrerlaubnis
und sofortiges Informieren der Versicherung bei einem
Schadensfall.