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Kaskoversicherungen
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Kaskoversicherungen

Neben der Kfz-Haftpflichtversicherung als Pflichtversicherung im Bereich der Autoversicherung, wird die Kaskoversicherung am häufigsten von den Autofahrern genutzt. Es handelt sich dabei um eine Schadensversicherung, die ausschließlich Schäden am eigenen Fahrzeug des Versicherten ersetzt. Dem Kunden stehen mit der Teilkasko- und Vollkaskoversicherung zwei Alternativen zur möglichen Absicherung zur Verfügung, die sich hauptsächlich in ihrem Leistungsumfang unterscheiden. Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden, die aufgrund bestimmter Ursachen am Fahrzeug des Versicherten entstehen können. Zu den leistungspflichtigen Schadensursachen zählen hauptsächlich Naturereignisse. Im Detail ersetzt die Versicherung Schäden aufgrund von Hagel, Blitzschlag, Sturm, Brand oder Explosion, Überschwemmungen, Diebstahl und Raub. Ferner sind auch weitere Schäden in der Versicherung einbezogen, die aufgrund von Marderbiss (ohne Folgeschäden), Glasbruchschäden (z.B. durch Steinschlag), Schäden durch Kurzschluss an der Verkabelung oder durch Zusammenstoß mit Haarwild entstanden sind. An dieser Stelle sollte man Fotos als Beweis machen. Man könnte auch ein kleines Foto Buch anfertigen in dem man alle Fotos archivieren kann. Besonders beim Zusammenstoß mit Haarwild ist zu beachten, dass nur die Tiere als Haarwild gelten, die im Bundesjagdgesetz aufgeführt sind. Haben Sie beispielsweise in Schweden einen Zusammenstoß mit einem Rentier, wird der Schaden nicht erstattet, da die Rentiere nicht im Bundesjagdgesetz aufgeführt werden. Da der Zusammenstoß mit Kühen, Pferden oder Schafen auch recht häufig vorkommen kann, haben die meisten Versicherungen den Schutz auf diese Tierarten erweitert. Bei einem Unfall mit anderen Tieren, zum Beispiel Hunden oder Vögeln, erstattet die Versicherung den Schaden nur dann, wenn im Vertrag ausdrücklich der Wortlaut "Alle Tiere" aufgeführt ist.

Der beitrag zur Teilkaskoversicherung richtet sich nach bestimmten Gesichtspunkten


Der zu zahlende Beitrag für die Teilkaskoversicherung richtet sich nach bestimmten Gesichtspunkten, welche dann in der Summe den Ausschlag geben, ob der Kunde einen höheren oder niedrigeren Beitrag zu zahlen hat. Zu diesen Kriterien, welche Einfluss auf die Beitragshöhe haben, gehören in erster Linie die Regionalklasse und die Typklasse, in welche das Fahrzeug eingestuft wird. In die Regionalklasse werden die Fahrzeug je nachdem eingeordnet, wo der Zulassungsort des Autos ist. Dieses begründet sich aus der Tatsache heraus, dass in manchen Regionen die Teilkaskoversicherung aufgrund von Schäden deutlich öfter in Anspruch genommen wird, als es in anderen Regionen der Fall ist. Aus diesem Grunde ist es nur konsequent, dass die Versicherungen die höheren Leistungssummen aufgrund dieser Regionen auch auf die Personen umlegen möchten, die in diesem Gebiet wohnen. Ähnlich sieht es bei der Typklasse aus, wo die Fahrzeuge nach bestimmten Modellen geordnet in bestimmte Klassen eingruppiert werden. Gerade bei Autovermietungen und bei Limousinenservice Diensten ist es schwer mit der Versicherung. Einen Schadensfreiheitsrabatt gibt es im Bereich der Teilkaskoversicherung übrigens nicht, der Kunde hat aber die Möglichkeit durch eine Selbstbeteiligung den Beitrag zu senken. Neben den genannten Kriterien spielt auch Alter und Beruf, sowie Jahreskilometerleistung und der Abstellort des Fahrzeuges eine Rolle hinsichtlich der Beitragshöhe.

Leistungen der Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung bietet über die Teilkaskoversicherung hinaus gehende Leistungen an. Zunächst einmal bietet die Vollkaskoversicherung alle Leistungen der Teilkaskoversicherung an, da diese im Vertrag mit eingeschlossen ist. Dennoch handelt es sich um zwei eigenständige Vertragsbestandteile. Über die Absicherung der Teilkasko hinaus ersetzt die Vollkaskoversicherung auch Schäden, die durch Vandalismus entstanden sind. Wird das Fahrzeug also mutwillig von anderen Personen beschädigt oder zerstört, reguliert die Vollkaskoversicherung den Schaden. Wird der Täter entdeckt, wird sie diesen natürlich in Regress nehmen. Ferner ersetzt die Vollkaskoversicherung auch diejenigen Schäden, die vom Versicherten schuldhaft am eigenen Fahrzeug verursacht worden sind. Dieses gilt allerdings nicht für vorsätzlich verursachte Schäden und die grobe Fahrlässigkeit befreit ebenfalls einige Versicherungen von ihrer Leistungspflicht. Sollte der Unfallverursacher nicht auffindbar, zahlungsunfähig oder nicht haftbar zu machen sein (Kinder), übernimmt die Vollkaskoversicherung ebenfalls die Schadensregulierung. Der Beitrag zur Vollkaskoversicherung richtet sich ebenfalls nach der Typklasse, Regionalklasse, Höhe der Selbstbeteiligung, sowie Alter des Fahrzeughalters, durchschnittlich gefahrene Kilometer im Jahr und Abstellort des Autos. Zudem gibt es im Bereich der Vollkaskoversicherung wieder die Möglichkeit, durch eine hohe Schadensfreiheitsklasse den zu zahlenden Beitrag zu senken. Der Versicherte hat natürlich aufgrund des Vertrages zur Vollkaskoversicherung einige Pflichten. Hierzu zählt zum Beispiel die gesetzeskonforme Nutzung des Fahrzeuges, Verhinderung von unberechtigtem Gebrauch, Fahren nicht ohne gültige Fahrerlaubnis und sofortiges Informieren der Versicherung bei einem Schadensfall.