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Riester Rente
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Riester Rente - Die Einführung der Rente

Die Riester Rente wurde am 1. Januar 2002 im Rahmen der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt, die Riester Rente dient der zusätzlichen privaten Altersvorsorge. Die Riester Rente ist u.a. auch eine vom Staat durch Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten geförderte privat finanzierte Rente in der BRD. Die Förderung ist speziell durch das Altersvermögensgesetz eingeführt worden. Eine private Altersvorsorge in Form der Riester Rente können alle interessierten und zulagenberechtigte Personen abschließen. Zum Zeitpunkt des Beginns der Auszahlung der Rente muss der Anbieter mindestens die Summe der eingezahlten Beträge garantieren. Es besteht u.a. auch die Möglichkeit, zum Erwerb von privaten Wohneigentum eine Auszahlung von Geld in Höhe von 10000 bis 50000 Euro zu beantragen, dieser Geldbetrag muss jedoch innerhalb von zwei Jahren nach der Auszahlung zurückgezahlt werden. Liegt bei Personen u.a. Arbeitslosigkeit vor, wird diese Rente nicht als vorliegendes Vermögen angerechnet. Es besteht weiterhin bei Vorliegen eines Vertrages auch die Möglichkeit, auf einen anderen Anbieter umzusteigen. Das Guthaben des Riester Sparkontos ist pfändungssicher.

Riester Rente - Zulagenberechtigte und nicht zulagenberechtigte Personen


Zum zulagenberechtigten Personenkreis mit Riester Rente zählen u.a. :
- rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer
- rentenversicherungspflichtige Selbständige
- pflichtversicherte Landwirte
- Personen, welche Kinder bis zum 3. Lebensjahr erziehen
- Empfänger von Arbeitslosengeld
- Krankengeldbezieher
- Pflegepersonen ohne Erwerbstätigkeit
- Personen im Wehr- und Zivildienst
- Personen mit einer geringfügigen Beschäftigung
- Personen mit Vorruhestandsgeld
- Amtsträger
- Ehepartner von Personen mit Zulagenberechtigung
- Personen mit vollständiger Erwerbsminderung

Es gibt weiterhin Personen, welche laut Riester Rente nicht zulagenberechtigt sind :
- Selbständige ohne Rentenversicherungspflicht
- Pflichtversicherte mit berufsständiger Versorgung
- geringfügig versicherungsfreie Beschäftigte, welche den Arbeitgeberbeitrag nicht durch eigene Beiträge erfüllen  können
- Altersrentner
- Rentenbezieher mit teilweiser verminderten Erwerbsfähigkeit ohne rentenversicherungspflichtige Beschäftigung
- Studenten, welche nicht rentenversicherungspflichtig sind.

Riester Rente ist eine Sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Altersvorsorge

Diese Rente (siehe Testsieger Riester Rente) ist eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Altersvorsorge auf freiwilliger Basis, zuverlässige Leistungen sind Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenen Rente. Voraussetzungen für die Zahlung der dieser Rente von Seiten des Anbieters sind u.a. :
- bei Beginn der Auszahlungsphase muss die Summe der eingezahlten Beträge garantiert werden
- diese Rente beginnt ab dem 60. Lebensjahr
- die Leistung erfolgt als lebenslange Rentenzahlung
- der Abschluss der Rente muss vorhergehend auf mindestens 5 Jahre verteilt sein.

Diese Rente lohnt sich auch für Familien mit Kindern, durch die Zulage für beide Ehepartner und jedes Kind erreichen Familien mit der Rente häufig Förderquoten von über 50 %. Weiterhin zahlt sich diese Rente auch bei Besserverdienenden infolge der Steuerersparnis bei Sonderausgabenabzügen aus.