![]() - rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer - rentenversicherungspflichtige Selbständige - pflichtversicherte Landwirte - Personen, welche Kinder bis zum 3. Lebensjahr erziehen - Empfänger von Arbeitslosengeld - Krankengeldbezieher - Pflegepersonen ohne Erwerbstätigkeit - Personen im Wehr- und Zivildienst - Personen mit einer geringfügigen Beschäftigung - Personen mit Vorruhestandsgeld - Amtsträger - Ehepartner von Personen mit Zulagenberechtigung - Personen mit vollständiger Erwerbsminderung Es gibt weiterhin Personen, welche laut Riester Rente nicht zulagenberechtigt sind : - Selbständige ohne Rentenversicherungspflicht - Pflichtversicherte mit berufsständiger Versorgung - geringfügig versicherungsfreie Beschäftigte, welche den Arbeitgeberbeitrag nicht durch eigene Beiträge erfüllen können - Altersrentner - Rentenbezieher mit teilweiser verminderten Erwerbsfähigkeit ohne rentenversicherungspflichtige Beschäftigung - Studenten, welche nicht rentenversicherungspflichtig sind. |
Diese Rente (siehe
Testsieger Riester Rente) ist eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen
Altersvorsorge auf freiwilliger Basis, zuverlässige Leistungen sind
Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenen Rente. Voraussetzungen für
die Zahlung der dieser Rente von Seiten des Anbieters sind u.a.
:
- bei Beginn der Auszahlungsphase muss die Summe der eingezahlten
Beträge garantiert werden
- diese Rente beginnt ab dem 60. Lebensjahr
- die Leistung erfolgt als lebenslange Rentenzahlung
- der Abschluss der Rente muss vorhergehend auf mindestens 5 Jahre
verteilt sein.
Diese Rente lohnt sich auch für Familien mit Kindern, durch die
Zulage für beide Ehepartner und jedes Kind erreichen Familien mit
der Rente häufig Förderquoten von über 50 %. Weiterhin zahlt sich
diese Rente auch bei Besserverdienenden infolge der Steuerersparnis
bei Sonderausgabenabzügen aus.